Optoreha GmbH – Persönliche vor Ort Beratung und Fertigung von Sehhilfen für Patienten mit Augenerkrankungen im Großraum Germering und München.

Kostenträger


Unsere Dienste werden von Augenärzten sehr geschätzt. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass wir mit Ihrem Augenarzt Kontakt aufnehmen. Denn nur er kennt das genaue Krankheitsbild Ihrer Augen. Ist Ihr Augenarzt mit unserer Lösung auch einverstanden, werden wir uns mit entsprechendem Rezept bei Ihrer Krankenkasse um die Genehmigung der Sehhilfe kümmern. Sie haben also keinen Arbeitsaufwand!

Welche Kosten Ihre Krankenkasse davon übernimmt, ist zum einen von der Krankenkasse und zum anderen vom Grad Ihrer Sehbehinderung abhängig. Ab einem Sehvermögen von 30% und weniger auf dem besseren Auge, gelten Sie in Deutschland als sehbehindert: nach dem Sozialgesetzbuch §33 SGB V hat der Versicherte ab einem Sehvermögen von 30% und weniger, auf dem besseren Auge, einen Anspruch auf die Versorgung mit einer vergrößernden Sehhilfe durch die gesetzliche Krankenkasse.

Unsere speziellen Dienstleistungsverträge mit fast allen deutschen Krankenkassen garantieren eine schnelle und unkomplizierte Genehmigung Ihrer neuen Sehhilfe. Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei OPTOREHA in der Regel die vollen Kosten*.

* gem. allgemeiner Vorgaben der Krankenkassen


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Natürlich auch alle anderen gesetzlichen Krankenkassen.